Garantie

Auf die kompakte Nr. 1 können Sie sich verlassen

Wenn Sie sich zum Kauf eines SUZUKI entscheiden, erhalten Sie nicht nur ein fortschrittliches Automobil, sondern auch eines der besten Servicepakete auf dem Schweizer Markt. Um unserem Anspruch an einen modernen, umfassenden Kundendienst gerecht zu werden, haben aussergewöhnliche Dienstleistungen bei SUZUKI Tradition. Unsere Fahrzeuge werden nach höchsten Qualitätsrichtlinien hergestellt. Sollte dennoch einmal eine Panne auftreten, so können Sie sich auf SUZUKI verlassen. Wir werden Ihr Automobil in einem solchen Fall schnell wieder mobil machen.

Über 220 mal für Sie da: das Schweizer SUZUKI Servicenetz

Wir sind immer in Ihrer Nähe. Dank über 220 Fachhändlern mit geschultem, fachkundigem Personal ist eine gute Abdeckung der gesamten Schweiz gewährleistet. Der SUZUKI Vertragsfachhändler ist Ihr Ansprechpartner für Garantiearbeiten, Service und Unterhalt.

Garantie gegen Durchrostung

SUZUKI gibt auf alle seine Fahrzeuge 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung. Die Langlebigkeit der Karosserie ist ausschlaggebend für die Lebensdauer eines Fahrzeugs.

Garantieverlängerung 3+2 – Das «SUZUKI-sorglos-Paket»

Wünschen Sie nach Ablauf der 3-jährigen Werksgarantie und Mobilitätsversicherung weiterhin sorglos mit Ihrem SUZUKI unterwegs zu sein? SUZUKI bietet Ihnen die einmalige Möglichkeit eine optionale Anschlussgarantie und Mobilitäts-Versicherung von 1 oder 2 Jahren abzuschliessen. Damit können Sie bis zu 5 Jahre oder 150’000 Kilometer (es gilt das zuerst Erreichte) mit Ihrem SUZUKI sorglos fahren.
Mehr zur Garantieverlängerung
Versicherungsbedingungen

Bis zu 10 Jahre europaweite SUZUKI-Mobilitätsgarantie

Assistance-Verlängerung: Wenn Sie nach Ablauf der 3-jährigen SUZUKI Assistance weiterhin volle Mobilitätsgarantie geniessen möchten können Sie diese nach dem jährlichen Service für nur CHF 26.25 um ein weiteres Jahr verlängern. Im Falle einer Panne übernimmt SUZUKI die Kosten um Ihre Mobilität zu gewährleisten.

Drei Jahre Mobilitäts- und Werksgarantie europaweit

Noch immer keine Selbstverständlichkeit: Auf alle von SUZUKI Schweiz AG importierten Modelle gewährt SUZUKI eine Garantiedeckung* über drei Jahre, limitiert bis 100'000km ab 1. Inverkehrssetzung und beweist damit die überlegene Qualität.

Bei einer Panne oder Kollision steht Ihnen die SUZUKI Mobilitätsgarantie** rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

SUZUKI Ersatzteil-Garantie

SUZUKI gewährt auf alle für den Kunden kostenpflichtig mit SUZUKI Originalteilen ausgeführten Reparaturen eine Garantie. Damit sind Sie mit einer Reparatur beim offiziellen SUZUKI-Fachhändler immer gut beraten.

Verlängerte Werksgarantie für SHVS, Hybrid und Plug-in Modelle

Auf Hybrid/HV Komponenten besteht eine ver­längerte Garantie von 60 Monaten oder einer maximalen Laufleistung von 100’000 km, was zuerst eintritt hat Gültigkeit:

  • «ISG» integrierter Starter/Generator
  • «Auxiliary Power Modul» beinhaltet Li-Ionen Batterie
  • Hochvolt-Batterie

*gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten (sowie Norwegen, Schweiz/Liechtenstein und Island). Die detaillierten Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem Serviceheft
**gültig für die durch Suzuki Schweiz AG importierten Fahrzeuge